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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Die meisten Bundesländer haben Regelungen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erlassen. Sie sehen eine Förderung der Promotionsvorbereitung im Ausland vor. Der DAAD kann in diesem Rahmen mit einem Aufstockungsstipendium zur Förderung beitragen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Graduierte wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die mit einem Stipendium nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder gefördert werden und zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt benötigen. In diesem Rahmen können sich auch bi-national betreute Promovierende bewerben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Auslandsaufenthalte von Stipendiatinnen und Stipendiaten nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder: Der DAAD kann Graduierten wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 Tagen benötigen, ein Aufstockungsstipendium für die Zeit des Auslandsaufenthalts gewähren.

Dauer der Förderung

Mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate.
Die Förderung kann auch für mehrere kürzere Aufenthalte (max. vier) in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren in Anspruch genommen werden, sofern die maximale Stipendienlaufzeit von 12 Monaten nicht überschritten wird.
Es besteht die Möglichkeit, nachträglich Fördermonate bis zur maximalen Stipendienlaufzeit von 12 Monaten zu beantragen (falls diese nicht bereits im Zeitplan, der mit der Bewerbung eingereicht wurde, eingeplant waren). Nachträgliche Fördermonate müssen innerhalb der laufenden Förderung beantragt werden.

Stipendienleistungen

  • Aufstockung zu Lebenshaltungskosten im Ausland in Form des Differenzbetrags zwischen der Stipendienrate für Promovierende des DAAD für das betreffende Land und dem Regelsatz des Stipendiums im Rahmen der Länder-Graduiertenförderungsgesetze.
    Beispielberechnung:
    1.775 Euro DAAD-Stipendienrate Promovierende für Gastland USA
    - 1.300 Euro Landesgraduiertenförderung Grundstipendienrate
    = 475 Euro monatliche DAAD-GraFöG-Aufstockungsrate
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland (pro Aufenthalt)
  • monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten von 102 Euro
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen

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