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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte im Fachbereich Bildende Kunst/Design/Film • DAAD

Programmziel

Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen im Fachbereich „Bildende Kunst, Design, Film“ zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie Absolventin bzw. Absolvent der staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Film sind.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland für Recherche und Materialsammlung, Hochschulkurse und freie Aufenthalte zur Durchführung eines Projektes.

Dauer der Förderung

Gefördert werden Studienaufenthalte für eine Dauer von einem bis zu maximal sechs Monaten. Die genaue Laufzeit wird von der Auswahlkommission festgelegt. Eine Förderung ist in der Regel im Akademischen Jahr 2025/2026 vorgesehen.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Studien- oder Kursgebühren werden bei diesem Stipendienprogramm nicht übernommen.

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