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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Postdoc-Programm) - Kurzstipendien • DAAD

Programmziel

Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.

Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie die Änderungen unter „Auswahlkriterien“ und "Bewerbungsunterlagen".

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachbereiche, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.
Bewerbungsberechtigt sind Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein (s. Abschnitt "Bewerbungsunterlagen"). Lesen Sie dazu bitte auch unsere FAQ.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland.
Nicht gefördert wird die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem.

Innerhalb des Förderzeitraums sind Aufenthalte in mehreren Ländern oder in mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb eines Landes möglich. Geben Sie bitte alle geplanten Zielinstitutionen im Bewerbungsformular an.

Bitte beachten Sie:
Bei einem durchgängigen Aufenthalt in mehreren Gastländern erhalten die Geförderten grundsätzlich insgesamt nur einen Reisekostenzuschuss, und zwar den höchsten, der für eines der besuchten Gastländer vorgesehen ist.

Dauer der Förderung

Drei bis sechs Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Die Beantragung eines 3-6-monatigen Forschungsaufenthalts in mehreren kurzen Teilaufenthalten (maximal zwei) mit Unterbrechung ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit dem DAAD möglich. Das gesamte Stipendium muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Mindestdauer eines Teilaufenthalts beträgt in der Regel 1 Monat.

Stipendienleistungen

  • Monatlicher Grundbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben in Höhe von 1.750 Euro
  • Auslandszuschlag sowie Kaufkraftausgleich (nach Gastland und -ort unterschiedlich), die sich bei Begleitung durch die Familie und je nach Anzahl der Kinder erhöhen. Beispiel für USA, Boston:
    1.741 Euro alleinstehend
    2.353 Euro mit Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner/eingetragener Lebenspartnerin
    (Es handelt sich um unverbindliche Berechnungsbeispiele. Änderungen können sich aus Kaufkraftausgleichentwicklungen ergeben.)
  • Kinderzulage für Kinder unter 18 Jahren (monatlich 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind)
  • Kinderbetreuung: Bei Begleitung durch Kinder unter 12 Jahren können die monatlichen Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe des Stipendiengrundbetrags übernommen werden.
  • Sachkostenbeihilfe in Höhe von 250 Euro pro Stipendienmonat für den Kauf von Fachbüchern, Besuch von Fachkongressen etc.
  • Reisekostenpauschale für die Reise vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück (nur für Geförderte, nicht für Familienangehörige).
  • Zuschuss zu Kosten für die aktive Teilnahme an Kongressen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt des Stipendiaten in Zusammenhang stehen (auf Antrag)

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