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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

IFI – Internationale Forschungsaufenthalte für Informatikerinnen und Informatiker - Förderlinie Promovierende • DAAD

Programmziel

Ziel des Programms ist die Förderung von Forschungsaufenthalten hochqualifizierter deutscher Nachwuchsforscherinnen und -forscher auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sowie allgemein der Informatik und angrenzender Gebiete an exzellenten Gastinstituten im Ausland.
Auf folgender Webseite finden Sie weitere Informationen zum IFI-Programm: www.daad.de/ifi

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Promovierende der relevanten Fachgebiete, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchführen.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsaufenthalte weltweit im Rahmen einer Promotion in Deutschland. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut oder einem industriellen Forschungslabor im Ausland erfolgen.

Die Forschungsaufenthalte können auch an einem der IFI-Partnerinstitute durchgeführt werden:

  • Internationale Computer Science Institute (ICSI), Berkeley, USA
  • National Institute of Informatics (NII), Tokyo, Japan
  • Mila – Quebec Artificial Intelligence Institute – Montreal, Kanada
  • Technion – Israel Institute of Technology, Haifa, Israel
  • Seoul National University (SNU) Graduate School of Data Science, Seoul, Republic Korea
  • Pohang University of Science and Technology (POSTECH), Pohang, Republic Korea

IFI-Stipendien werden nicht als Anschlussfinanzierung an ein anderes DAAD-Stipendium gewährt.

Auslandsaufenthalte, die der Teilnahme an regulären Lehrveranstaltungen oder lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden.


Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung beträgt 1 bis 12 Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Die angegebenen Stipendienraten gelten auch in 2024 mit minimalen Abweichungen.
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Doktorandinnen und Doktoranden). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten in Höhe von 102 Euro
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:
  • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren/ bench fees bis zu einer Obergrenze, sofern diese nicht der Belegung von Kursen dienen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 3
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder mitreisende Kinder
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen: Bitte laden Sie einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der Betreuungsperson im DAAD-Portal hoch). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.

Leistungen von dritter Seite werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Die Höhe der Anrechnung wird nach Stipendienvergabe individuell berechnet. Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

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